Da ich mich während der Therapiezeiten ganz auf meine Patienten konzentriere, kann es sein, dass Sie mich nicht auf Anhieb erreichen. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht und ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück.

Erstgespräch

In einem unverbindlichen 50-minütigen Erstgespräch haben wir die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen. So können Sie herausfinden, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und ob ich die passende Begleitung für Ihr Anliegen bin. Auch ich bekomme einen ersten Eindruck von Ihrer aktuellen Situation und gemeinsam überlegen wir, welches weitere Vorgehen für Sie am besten geeignet ist.

  • Die Einzeltherapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden einmal wöchentlich statt. Auf Wunsch können auch wichtige Bezugspersonen, wie Partner oder Partnerinnen, an einzelnen Sitzungen teilnehmen. Die Häufigkeit und Dauer der Therapie richten sich ganz nach Ihren Anliegen, Ihren Beschwerden sowie den Vorgaben Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Budget. Eine Kurzzeittherapie umfasst etwa 12 bis 25 Stunden, eine Langzeittherapie etwa 45 bis 60 Stunden.
  • Videosprechstunden können bei langen Anfahrtswegen, Auslandsaufenthalten, Erkrankungsfällen oder anderen Ereignissen eine Alternative zum Praxisbesuch sein. Wenn es Ihnen also einmal nicht möglich sein sollte, persönlich in die Praxis zu kommen, hat sich die Online-Therapie per Videochat als Alternative bewährt. Sie benötigen dazu lediglich ein internetfähiges Smartphone, Tablet oder einen Computer. Die Videosprechstunde wird über einen von der kassenärztlichen Bundesvereinigung zertifizierten Anbieter (z.B. red medical) über eine geschützte Datenverbindung durchgeführt.

Informationen zu Krankenkassen und Beihilfe

Private Krankenkassen
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel – je nach Tarif – einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für eine Psychotherapie. Damit Sie genau wissen, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden, empfehle ich Ihnen, sich vor Beginn der Therapie direkt mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen. So können Sie die genauen Konditionen und Bedingungen Ihres Vertrags klären.  Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zur Kostenübernahme und Beantragung der Psychotherapie.

​​Beihilfe
​Beihilfeversicherte und Bundeswehrangehörige haben ebenfalls die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis erstattet zu bekommen. In der Regel ist die Kostenübernahme für Psychotherapie problemlos möglich. Es kann jedoch sein, dass nur ein Teil der Gebühren übernommen wird, also eine anteilige Erstattung. Daher empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung zu informieren, um genau zu erfahren, welche Kosten übernommen werden.

Gesetzliche Krankenkassen
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen. Was ist das Kostenerstattungsverfahren? Jede gesetzlich versicherte Person hat grundsätzlich Anspruch auf eine bedarfsgerechte, flächendeckende sowie wohnortnahe Versorgung, dazu gehört auch die Psychotherapie. Allerdings kommt es aufgrund von Versorgungsengpässen immer wieder vor, dass es schwierig ist, einen Termin bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu bekommen. Besonders problematisch ist eine Wartezeit von mehr als drei Monaten, die in der Regel als unzumutbar gilt.

In solchen Fällen haben gesetzlich Versicherte laut § 13 Absatz 3 des Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) die Möglichkeit, sich die benötigte Psychotherapie selbst zu besorgen und in einer Privatpraxis behandeln zu lassen – also bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin mit Approbation, aber ohne Kassenzulassung.

Näheres erfahren Sie bei der Koordinationsstelle Psychotherapie bzw. der Terminservicestelle. Gerne kann ich Sie hierbei auch unterstützen.​

 Selbstzahler
Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich selbst übernehmen. Dabei haben Sie den Vorteil, dass Ihre Krankenkasse keinerlei Informationen darüber erhält, dass Sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt wurden. Das kann für manche Menschen sehr vorteilhaft sein, zum Beispiel bei Bewerbungen für den Staatsdienst oder beim Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, da dort die hinterlegten Daten geprüft werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung.